Liebe Kunden und Geschäftspartner,

vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Produkten und Services.
Mit Wirkung zum 28. Oktober 2025 wurde die DMH Gruppe von der Freudenberg Gruppe übernommen. Das operative Geschäft der DMH Gruppe läuft ungeachtet der Übernahme wie gewohnt weiter. Ausführliche Informationen zu Freudenberg Sealing Technologies und der Freudenberg Gruppe finden Sie unter www.fst.com.

Im Zuge der Integration werden wir auch unseren Web-Auftritt grafisch überarbeiten. Sie werden weiterhin einen Überblick zu unseren Produkten und Services finden.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder senden Sie uns eine Nachricht über unsere Kontaktseite.

Sehr geehrter Kunde,

bezüglich der REACH-Verordnung können wir Ihnen folgende Informationen geben:

Nach REACH müssen Stoffe (Chemikalien), jedoch nicht deren Zubereitungen oder Polymere, registriert werden. Unsere Produkte sind als Polymere eingestuft.

DMH verwendet als nachgeschalteter Anwender Stoffe innerhalb von Formulierungen, die von den Herstellern oder Importeuren registriert werden müssen – dies sind die Lieferanten von DMH bzw. deren Vorlieferanten.

DMH hat alle seine Lieferanten im Hinblick auf die Vorregistrierung und Registrierung von Stoffen kontaktiert, um die zukünftige Verfügbarkeit von Rohstoffen und Produkten sicherzustellen, einen rechtzeitigen Ersatz zu gewährleisten oder neue Rohstoffe beschaffen zu können.

Selbstverständlich nutzen wir alle Möglichkeiten, um die für unsere Anwendungen erforderlichen Stoffe verfügbar zu halten und die Entscheidungen unserer Lieferanten positiv zu beeinflussen. Wesentliche Auswirkungen auf die zukünftige Verfügbarkeit sowie Änderungen in Bezug auf spezifische Produkteigenschaften unserer Produkte werden unseren Kunden umgehend mitgeteilt.

Dieses Schreiben stellt zugleich eine Stellungnahme zu Ihren Fragen zur REACH-Verordnung dar, insbesondere zu SVHC-Stoffen gemäß Anhang 14 der REACH-Verordnung.

Artikel 33 der REACH-Verordnung verpflichtet uns, Sie als unseren Kunden zu informieren, falls unsere Produkte SVHC-Stoffe in einer Massenkonzentration von mehr als 0,1 % enthalten. Wir werden Sie unaufgefordert und unverzüglich informieren, falls bei einem unserer Produkte der Schwellenwert für einen SVHC-Stoff (SVHC-Kandidatenliste in der jeweils gültigen Fassung, zuletzt geändert am 5. November 2025) überschritten wird.

Dies wird ebenfalls bei der erforderlichen Beantwortung von Verbraucher­anfragen innerhalb von 45 Tagen nach jeder Aktualisierung der SVHC-Liste berücksichtigt.

Materialien über dem Grenzwert gemäß SVHC-Liste:

DMH-Silikone, Stand 27.06.2018 (nach der Aushärtung unter dem Grenzwert).

Nach aktuellem Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass keine weiteren Produkte Stoffe enthalten, für die diese Information gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung relevant ist.

Diese Angaben erfolgen nach bestem Wissen. Sie entbinden Sie jedoch nicht davon, unsere Produkte auf ihre Eignung für die vorgesehenen Prozesse und Zwecke zu prüfen. Anwendung, Einsatz und Verarbeitung der Produkte liegen außerhalb unseres Einflussbereichs und erfolgen daher vollständig in Ihrer eigenen Verantwortung. Sollte dennoch ein Haftungsfall in Betracht kommen, ist diese auf den Wert der von uns gelieferten und von Ihnen verwendeten Ware beschränkt. Dieses Schreiben unterliegt keinem Aktualisierungsservice.

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