Adresse
Industriepark West 11, A-8772 Traboch
Sehr geehrter Kunde,
bezüglich der REACH-Verordnung können wir Ihnen folgende Informationen geben:
Nach REACH müssen Stoffe (Chemikalien), jedoch nicht deren Zubereitungen oder Polymere, registriert werden. Unsere Produkte sind als Polymere eingestuft.
DMH verwendet als nachgeschalteter Anwender Stoffe innerhalb von Formulierungen, die von den Herstellern oder Importeuren registriert werden müssen – dies sind die Lieferanten von DMH bzw. deren Vorlieferanten.
DMH hat alle seine Lieferanten im Hinblick auf die Vorregistrierung und Registrierung von Stoffen kontaktiert, um die zukünftige Verfügbarkeit von Rohstoffen und Produkten sicherzustellen, einen rechtzeitigen Ersatz zu gewährleisten oder neue Rohstoffe beschaffen zu können.
Selbstverständlich nutzen wir alle Möglichkeiten, um die für unsere Anwendungen erforderlichen Stoffe verfügbar zu halten und die Entscheidungen unserer Lieferanten positiv zu beeinflussen. Wesentliche Auswirkungen auf die zukünftige Verfügbarkeit sowie Änderungen in Bezug auf spezifische Produkteigenschaften unserer Produkte werden unseren Kunden umgehend mitgeteilt.
Dieses Schreiben stellt zugleich eine Stellungnahme zu Ihren Fragen zur REACH-Verordnung dar, insbesondere zu SVHC-Stoffen gemäß Anhang 14 der REACH-Verordnung.
Artikel 33 der REACH-Verordnung verpflichtet uns, Sie als unseren Kunden zu informieren, wenn unsere Produkte SVHC-Stoffe in einer Massenkonzentration von mehr als 0,1 % enthalten. Wir werden Sie unaufgefordert umgehend informieren, falls bei einem unserer Produkte der Grenzwert für einen SVHC-Stoff überschritten wird (SVHC-Kandidatenliste, Stand 4. Februar 2026).
Dies wird ebenfalls bei der erforderlichen Beantwortung von Verbraucheranfragen innerhalb von 45 Tagen nach jeder Aktualisierung der SVHC-Liste berücksichtigt.
Materialien über dem Grenzwert gemäß SVHC-Liste:
DMH Silikone, Stand 27.06.2018 (nach Aushärtung unterhalb des Grenzwerts)
DMH FPM-Mischungen, Stand 04.02.2026 (mit Ausnahme von DMH 354 FPM GLT)
Alle in diesem Schreiben enthaltenen Informationen entsprechen nach bestem Wissen dem Stand zum Zeitpunkt der Ausstellung. Die Angaben basieren auf den Daten unserer Lieferanten. Analytische Prüfungen werden nicht routinemäßig durchgeführt. Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie unverzüglich informieren.
Wir geben diese Mitteilung nach bestem Wissen ab. Sie entbindet Sie jedoch nicht davon, unsere Produkte auf ihre Eignung für die vorgesehenen Prozesse und Zwecke zu prüfen. Anwendung, Nutzung und Verarbeitung der Produkte liegen außerhalb unseres Einflussbereichs und erfolgen daher ausschließlich in Ihrer Verantwortung. Sollte ein Haftungsfall eintreten, ist dieser auf den Schaden begrenzt, der dem Wert der von uns gelieferten und von Ihnen verwendeten Ware entspricht. Diese Mitteilung unterliegt keinem Aktualisierungsservice.