Adresse
Industriepark West 11, A-8772 Traboch
Sehr geehrter Kunde, zum Thema REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) können wir Ihnen die folgenden Informationen geben:
Unter REACH müssen Stoffe (Chemikalien), aber nicht deren Zubereitungen oder Polymere registriert werden. Unsere Produkte sind als Polymere eingestuft.
DMH als nachgeschalteter Anwender verwendet in den Formulierungen Stoffe, die von den Herstellern oder Importeuren - das sind die Lieferanten von DMH oder deren Zulieferer - registriert werden müssen.
DMH hat sich mit all seinen Lieferanten bezüglich der Vorregistrierung und Registrierung von Stoffen in Verbindung gesetzt, um die Verfügbarkeit von Rohstoffen und Produkten in der Zukunft sicherzustellen, um einen rechtzeitigen Ersatz zu gewährleisten oder um neue Rohstoffe beschaffen zu können.
Selbstverständlich nutzen wir alle Möglichkeiten, um die Stoffe für unsere Anwendungen verfügbar zu halten und die Entscheidungen unserer Lieferanten positiv zu beeinflussen. Wesentliche Auswirkungen auf die künftige Verfügbarkeit und Änderungen in Bezug auf bestimmte Produkteigenschaften unserer Produkte werden wir umgehend an unsere Kunden weiterleiten.
Dieses Schreiben ist auch eine Stellungnahme zu Ihren Fragen zur REACH-Verordnung, insbesondere zu den SVHC in Anhang 14 der REACH-Verordnung.
Artikel 33 der REACH-Verordnung verpflichtet uns, Sie als unseren Kunden zu informieren, wenn unsere Produkte SVHC-Stoffe in einer Massenkonzentration von mehr als 0,1% enthalten. Wir werden Sie unverzüglich und unaufgefordert informieren, wenn in einem unserer Produkte der Schwellenwert für einen SVHC-Stoff überschritten wird.
Dies wird auch in der vorgeschriebenen Antwort auf Verbraucheranfragen innerhalb von 45 Tagen nach jeder Aktualisierung der SVHC-Liste berücksichtigt.
Alle unsere Kunden sollten ein Schreiben erhalten haben, dass DMH-Silikone über dem Grenzwert laut SVHC-Liste vom 27.06.2018 liegen.
Das Gleiche gilt für DMH 301 NBR weiß und DMH 311 H-NBR90, Stand 17.01.2022.DMH 300 NBR und DMH 307 NBR 73 sind nicht mehr betroffen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass keine weiteren Produkte Stoffe enthalten, für die diese Information nach Artikel 33 - REACH-Verordnung relevant ist.
Wir geben diese Mitteilung nach bestem Wissen und Gewissen. Sie stellt lediglich eine unverbindliche Beratung dar und befreit Sie nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich in Ihrem Verantwortungsbereich. Sollte dennoch ein Haftungsfall in Betracht kommen, beschränkt sich dieser auf alle Schäden in Höhe des Wertes der von uns gelieferten und von Ihnen verwendeten Ware. Diese Nachricht unterliegt nicht dem Aktualisierungsdienst.